tisoware-logo
  • Start
  • tisoware als erster Zeiterfassungsanbieter von der ITSG zertifiziert

Unser Lesetipp

Aktuelle Posts

tisoware als erster Zeiterfassungsanbieter von der ITSG zertifiziert

Lesedauer: 2 Minuten 16.03.2022 Pressemeldung

Mit seiner Verschiebung von E-Rezept und eAU sorgte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für einige Verwirrung, auch bei unseren Kunden: Kommt sie denn nun, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, oder kommt sie nicht? Wir können Ihnen versichern: Sie kommt!

Der „gelbe Schein“ zeugt nach wie vor davon, dass es bei der Digitalisierung in Deutschland – sagen wir mal: noch Luft nach oben gibt. Die Lufthoheit in Sachen e-Rezept und eAU behält sich der Gesundheitsminister vor. Was noch nicht 100-prozentig ausgereift sei, könne nicht in die Fläche gebracht werden, stellte Professor Karl Lauterbach „Im PraxisCheck“ klar (eine Veranstaltung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung). Beide Vorhaben habe er gestoppt. 1

Kommando zurück also – auch bei der Software-Umstellung?

Das zuständige Ministerium ließ eine Anfrage der Deutschen Apotheker Zeitung unbeantwortet und verwies an das Arbeits- und Sozialministerium (BMAS). Von dort heißt es schriftlich: „Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen des Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen die Pilotphase für den Abruf der eAU-Daten von den Krankenkassen durch die Arbeitgeber um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.“

Arbeitgebern wie Ärzten solle damit genügend Zeit für die notwendigen organisatorischen und technischen Anpassungen bleiben. „Die Verzögerungen im Verfahren sind auf die Behinderungen durch die Pandemie zurückzuführen. Der Deckungsgrad bei den Ärzten liegt hier zu Anfang des Jahres 2022 bei rund 60 Prozent. Die bisherigen Abrufe im Testverfahren laufen zufriedenstellend, sodass ein problemloser Start in das verpflichtende Verfahren zum 1. Januar 2023 erwartet wird.“


Alles nach Plan

Die Umstellung der Software auf eAU kann also wie geplant umgesetzt werden. Wie aus gut unterrichteten Kreisen verlautete, handelt es sich bei der Fristverschiebung ohnehin nur um eine Option für die Ärzteschaft: Sie können in diesem Jahr noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf Papier bei den Krankenkassen einreichen. Diese wiederum digitalisieren dann diese Belege und stellen sie für den digitalen Abruf durch die Arbeitgeber bereit. Ärzten, die das digitale Verfahren weiter benutzen wollen, ist das ausdrücklich freigestellt.

Anders als das Bundesgesundheitsministerium bleibt tisoware übrigens exakt im Zeitplan. Die Entwicklung unserer Software geht erfolgreich voran: Am 14. März 2022 erhielten wir die Zertifizierung für die tisoware.eAU-Anwendung durch die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH). Wir sind somit der erste Zeiterfassungsanbieter, der die Zulassung erhalten hat. Damit läuten wir das Ende der Zettelwirtschaft ein und vermeiden einen Medienbruch, der unsere Kunden nach wie vor viel Zeit – und damit Geld kostet. Denn sie haben wiederkehrende Vorgänge, zum Beispiel Krankmeldungen, längst mit tisoware.WORKFLOW digitalisiert und automatisiert. Darüber hinaus stehen die Krankmeldedaten nicht nur der Lohnbuchhaltung sofort zur Verfügung. Krankheitsmeldungen können darüber hinaus direkt in das Zeiterfassungsmodul tisoware.ZEIT oder in die Personalplanungs-Software tisoware.PEP eintragen werden – ein Pluspunkt in puncto Effizienz und Transparenz.

Der digitale Abruf der Krankmeldedaten bei der Krankenkasse wird ab 1. Juli 2022 möglich sein.

1 Quelle: KBV

You want this really cool thing to download.

Download The Thing!

placeholder_200x200