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Das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung nimmt weiter Formen an

Lesedauer: 2 Minuten 23.10.2023 Pressemeldung

Unsere Volksvertreter haben sich am Montag, den 09.10. nun endlich in einer öffentlichen Anhörung mit der zukünftigen Erfassung der Arbeitszeiten von Beschäftigten befasst. Ausgangspunk ist das Urteil des europäischen Gerichtshofs, das jetzt schon über 4 Jahre alt ist. In diesem werden die Mitglieder der EU-Staaten dazu verpflichtet, dass sie dafür Sorge tragen, dass Arbeitgeber Systeme einführen, mit denen Arbeitszeiten erfasst und dokumentiert werden. Auch ohne Gesetzesentwurf hat das Bundesarbeitsgericht im September 2022 festgestellt, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland bereits besteht.

Für die Anhörung im Deutschen Bundestag lagen Anträge der Unionsfraktion und der Linksfraktion vor. Die Arbeitgeberverbände waren dabei eher auf der Seite der Union und machten die Notwendigkeit von Spielräumen und Flexibilität deutlich. Die Arbeitnehmervertreter traten ehr für feste Regelungen und eine taggenaue Aufzeichnung von Arbeits- und Pausenzeit ein.

Die Details mit den unterschiedlichen Sichtweisen finden sich hier:
Deutscher Bundestag - Arbeitszeiterfassung: Ausmaß an Flexibilität umstritten

„Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat hohe Priorität und daher ist die Einhaltung von Grenzen dringend angeraten. Und es bleibt die Hoffnung, dass die Gesetzgebung jetzt auch die Chance ergreift, das Arbeitszeitgesetz flexibler zu gestalten und an die sich verändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Das Instrument der Vertrauensarbeitszeit und die Flexibilisierung der Arbeit im Kontext New Work hat sich bewährt, gerade um auch den individuellen Bedürfnissen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gerecht zu werden.

Alles andere als die Erfassung der Arbeitszeiten digital umzusetzen, wäre ein großer Fehler, auch unabhängig von der Ausgestaltung des Gesetzes. Und die damit angeblich einhergehende Bürokratie und die hohen Aufwände sind nur Vorwände. Arbeitszeiterfassung geht heute einfacher denn je mit mobilen Lösungen, APPs und Cloud. Und neben der Erfassung von Arbeitszeiten können dann auch direkt Workflows, Personaleinsatzplanung, Projektzeiterfassung oder weitere HR-Themen mitgedacht und digitalisiert werden. Wir unterstützen gerne auf dem Weg in die digitale Welt.“

bm_proalpha-tiso-markus-steinberger-9773_bubble Markus Steinberger, Geschäftsführer von tisoware
 

Video der öffentlichen Anhörung:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw41-pa-arbeit-zeitkonto-969674

 

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