1. Was ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist eine digitale Bescheinigung, die den Krankheitsstatus eines *Arbeitnehmers bescheinigt und an den Arbeitgeber übermittelt wird, um eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu ermöglichen. Die eAU soll den Prozess beschleunigen und vereinfachen.
2. Wer kann die eAU nutzen?
Die eAU kann von allen gesetzlich versicherten Arbeitnehmern genutzt werden, deren Krankenkasse das Verfahren unterstützt und die der elektronischen Übermittlung ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zugestimmt haben.
3. Welche Vorteile bietet die eAU für Arbeitgeber?
Die eAU ermöglicht eine schnellere und einfachere Abwicklung im Vergleich zur herkömmlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier. Zudem wird der Verwaltungsaufwand reduziert und der Datenschutz erhöht.
4. Muss ich als Arbeitgeber die eAU akzeptieren?
Ja, als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, die eAU anzunehmen. Die eAU hat den gleichen rechtlichen Stellenwert wie die herkömmliche Krankmeldung. Der Abruf der eAU ist für alle Arbeit-geber in Deutschland verpflichtend.
5. Wie funktioniert die Übermittlung der eAU an den Arbeitgeber?
Die Krankenkasse übermittelt die eAU elektronisch an den Arbeitgeber, sofern dieser bei der Krankenkasse dafür registriert ist.
6. Wie kann sich der Arbeitgeber für die Annahme der eAU registrieren?
Der Arbeitgeber kann sich bei seiner Krankenkasse für die Annahme der eAU registrieren lassen. Die Krankenkasse unterstützt ihn bei der Registrierung.
7. Wie lange müssen Arbeitgeber die eAU aufbewahren?
Der Arbeitgeber muss die eAU wie eine herkömmliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung archivieren und für den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum aufbewahren.
8. Welche Pflicht hat der Arbeitnehmer?
Der Arbeitnehmer ist weiterhin dazu verpflichtet, sich formell beim Arbeitgeber krank zu melden.
9. Nehmen alle Krankenkassen am eAU-Verfahren teil?
Seit dem 1. Januar 2021 sind alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verpflichtet, das elektronische Verfahren zur Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) anzubieten.
10. Gilt das neue eAU-Verfahren für alle Arbeitnehmer?
Nein, es betrifft nicht alle Arbeitnehmer. Befreit sind alle privat versicherten Beschäftigten, freiwillig in der GVK Versicherte sowie geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten.
11. Wer trägt die Kosten für die eAU?
Die Kosten für die eAU werden von der Krankenkasse getragen.
12. Ist die eAU sicher?
Ja, die eAU wird verschlüsselt übermittelt und erfüllt somit die Anforderungen an den Datenschutz.